Am 12. August 2015 hat das Bundeskabinett die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Die Einführung des Effizienzlabels für alte Heizkessel ist eine Maßnahme aus dem NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz).
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Altanlagenlabel ab Januar 2016 für Heizkessel gelten, die älter als 15 Jahre sind. Es soll Verbrauchern kostenfrei Informationen über den Effizienzstatus ihrer installierten Heizkessel liefern. Zugleich werden Verbraucher auf weitergehende Energieberatungen, beispielsweise Heizungschecks und die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderprogramme von KfW und BAFA hingewiesen.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zufolge, sei der Handlungsbedarf für den Austausch des Wärmeerzeugers hoch: Über 70 Prozent der in Deutschland installierten Heizgeräte werden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Das Durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 Prozent) ist älter als 20 Jahre, ca. 12,7 Mio. Heizgeräte sind älter als 15 Jahre.
Das Altanlagenlabel und die damit verbunden Hinweise auf bestehende Beratungs- und Förderprogramme sollen laut BMWi dabei helfen, die Austauschrate bei Heizgeräten um etwa 20 Prozent (ca. 100.000 zusätzliche Erneuerungen pro Jahr) auf 3,7 Prozent pro Jahr zu steigern. Aktuell werden pro Jahr rund 3 Prozent der bestehenden Wärmeerzeuger (rund 20,7 Mio.) erneuert. Folgende Zahlen machen deutlich, wie langsam sich der Stand der Technik im Bestand durchsetzt: Von den gasbefeuerten Heizkesseln sind weniger als ein Drittel Brennwert-tauglich, bei ölbefeuerten Heizkesseln sind es nur etwas mehr als 10 Prozent.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf »