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Home › Pressemitteilungen › Energieeffizienz 2014: Mehr Markttransparenz?

Energieeffizienz 2014: Mehr Markttransparenz?

Veröffentlicht am 21. Mai 2014 von VdZ e.V.

Das Bünd­nis Ener­gie­aus­weis, eine Initia­ti­ve der Gebäu­de-Alli­anz, for­dert ech­te Trans­pa­renz am Woh­nungs­markt durch einen ein­heit­li­chen, ver­läss­li­chen Ener­gie­aus­weis, der sich neben dem Preis und der Lage als Nach­fra­ge­kri­te­ri­um am Woh­nungs­markt eta­bliert.

Ber­lin, 20.05.2014 – Im Rah­men einer Podi­ums­dis­kus­si­on des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums auf den Ber­li­ner Ener­gieta­gen dis­ku­tie­ren Mit­glie­der der Gebäu­de-Alli­anz mit der Woh­nungs­wirt­schaft über mehr Mark­trans­pa­renz im Woh­nungs­markt.

Dabei steht vor allem der Ener­gie­aus­weis im Mit­tel­punkt. Seit Inkraft­tre­ten der neu­en Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) am 1. Mai 2014 muss bei Ver­kauf, Ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder Lea­sing spä­tes­tens bei der Besich­ti­gung ein Ener­gie­aus­weis vor­ge­legt oder wäh­rend der Besich­ti­gung deut­lich sicht­bar aus­ge­legt wer­den. Ansons­ten dro­hen Buß­gel­der bis zu 15.000 Euro. Außer­dem ent­hal­ten neu aus­ge­stell­te Ener­gie­aus­wei­se zukünf­tig neben dem Band­ta­cho auch Effi­zi­enz­klas­sen.

Die Gebäu­de-Alli­anz begrüßt aus­drück­lich die neue Vor­la­ge­pflicht bei Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen. Bis­her muss­te der Aus­weis nur auf Nach­fra­ge gezeigt wer­den. Beson­ders in ange­spann­ten Woh­nungs­la­gen hat­te eine Nach­fra­ge nicht sel­ten eine Absa­ge für die besich­tig­te Woh­nung zur Fol­ge. „Die Vor­la­ge­pflicht ist ein kla­res Plus an Trans­pa­renz für die Mie­ter und Kauf­in­ter­es­sen­ten. Mit­hil­fe des Ener­gie­aus­wei­ses kön­nen sie den ener­ge­ti­schen Zustand der besich­tig­ten Woh­nung bes­ser ein­schät­zen. Die Vor­la­ge allein gewähr­leis­tet aber noch kei­ne Ver­gleich­bar­keit. Hier wur­de ein guter Vor­stoß nicht kon­se­quent zu Ende gedacht“, sagt Dr. Micha­el Her­ma, Geschäfts­füh­rer des Spit­zen­ver­ban­des der Gebäu­de­tech­nik und Spre­cher des Bünd­nis­ses Ener­gie­aus­weis, einer Initia­ti­ve der Gebäu­de-Alli­anz. „Voll­um­fäng­li­che Trans­pa­renz ent­steht nur dort, wo Ergeb­nis­se mit­ein­an­der ver­gleich­bar sind“, so Dr. Micha­el Her­ma. Des­we­gen for­dert das Bünd­nis einen ein­heit­li­chen Ener­gie­aus­weis und somit die Abkehr vom Dua­lis­mus des Ver­brauchs- und Bedarfs­aus­wei­ses und ein ein­heit­li­ches Berech­nungs­ver­fah­ren für den Bedarfs­aus­weis.

Im Koali­ti­ons­ver­trag hat die Bun­des­re­gie­rung ange­kün­digt, die gel­ten­de Miet­erhö­hungs­mög­lich­keit nach einer ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung auf den Prüf­stand zu stel­len. Bis­her kann der Ver­mie­ter elf Pro­zent der Kos­ten der ener­ge­ti­schen Sanie­rung auf die Mie­te umle­gen. Dies gilt unbe­grenzt, der Mie­ter zahlt die erhöh­te Mie­te also auch lan­ge nach Abzah­lung der Maß­nah­me wei­ter. Dies ist für vie­le Mie­ter unver­ständ­lich und trägt zu Unrecht zu einem zuneh­mend nega­ti­ven Image der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung bei. Statt­des­sen soll­te der ener­ge­ti­sche Zustand des Gebäu­des bei der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te berück­sich­tigt wer­den, soll­ten sich Miet­erhö­hun­gen nach einer Moder­ni­sie­rung an der ver­bes­ser­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz mes­sen las­sen. „Ein ver­läss­li­cher Ener­gie­be­darfs­aus­weis böte auch hier eine gute Lösung, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des, bezie­hungs­wei­se die Ener­gie­ein­spa­rung, für den Mie­ter sicht­bar zu machen. Anhand der zu erwar­ten­den Ein­spa­rung könn­te bei­spiels­wei­se der Umfang einer Miet­erhö­hung gemes­sen wer­den“, sagt Lukas Sie­ben­kot­ten, Bun­des­di­rek­tor des Deut­schen Mie­ter­bun­des (DMB).

Rich­tig umge­setzt leis­tet der Ener­gie­aus­weis einen wich­ti­gen Bei­trag zu ech­ter Trans­pa­renz auf dem Woh­nungs­markt und kann zum ech­ten Nach­fra­ge­kri­te­ri­um – neben Preis und Lage – wer­den. Des­we­gen ruft die Gebäu­de-Alli­anz die Bun­des­re­gie­rung zu einer ambi­tio­nier­ten Reform des Ener­gie­aus­wei­ses auf, an des­sen Ende ein ein­fa­cher, trans­pa­ren­ter und ver­läss­li­cher Aus­weis ste­hen soll­te.

 

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