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Home › Pressemitteilungen › Neues VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Nichtwohngebäude

Neues VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Nichtwohngebäude

Veröffentlicht am 25. April 2018 von VdZ e.V.

Neben den bekann­ten Nach­weis­for­mu­la­ren, obli­ga­to­risch für KfW- und BAFA För­der­pro­gram­me, für die För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men und zum KfW-Effi­zi­enz­haus steht nun auch ein For­mu­lar für Nicht­wohn­ge­bäu­de zum Down­load bereit.

Der Spit­zen­ver­band der Gebäu­de­tech­nik VdZ ent­wi­ckelt in enger Zusam­men­ar­beit mit KfW und BAFA die Nach­weis­for­mu­la­re zur Bestä­ti­gung des hydrau­li­schen Abgleichs. In die­sem Rah­men ist nun ein neu­es For­mu­lar für die KfW-För­de­rung von Nicht­wohn­ge­bäu­den erar­bei­tet wor­den.

Das neue For­mu­lar wur­de für grö­ße­re und kom­ple­xe­re Gebäu­de, z.B. mit meh­re­ren Wär­me­er­zeu­gern, kon­zi­piert. Außer­dem wer­den die Bedar­fe für Raum­luft­tech­nik und Trink­warm­was­ser­ver­sor­gung bei der Berech­nung der Leis­tung des Wär­me­er­zeu­gers berück­sich­tigt. Die Leis­tungs­be­schrei­bung befin­det sich wie gewohnt auf der Sei­te 2 des For­mu­lars. Die VdZ-Pro­jekt­grup­pe arbei­tet momen­tan an einer Erwei­te­rung der Fach­re­gel Hei­zungs­op­ti­mie­rung um das The­ma Nicht­wohn­ge­bäu­de.

Zudem wur­den die bestehen­den For­mu­la­re an die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen für die KfW-För­de­rung, die ab dem 17. April 2018 gel­ten, ange­passt. Der hydrau­li­sche Abgleich im Anschluss an eine nach­träg­li­che Maß­nah­me zur Wär­me­däm­mung als Ein­zel­maß­nah­me kann ab sofort auch nach Ver­fah­ren A durch­ge­führt wer­den. Bis­her galt Ver­fah­ren B, wenn mehr als 50% der wär­me­über­tra­gen­den Umfas­sungs­flä­chen wär­me­schutz­tech­nisch ver­bes­sert wur­den.

Somit ste­hen jetzt drei For­mu­la­re zur Ver­fü­gung:

  • Ein­zel­maß­nah­men (Ver­fah­ren A und B): Das bekann­tes­te For­mu­lar wird für die KfW-För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men, das BAFA Markt­an­reiz­pro­gramm (MAP) und das BAFA Hei­zungs­op­ti­mie­rungs­pro­gramm (HZO) genutzt.
  • Ver­fah­ren B KfW-Effi­zi­enz­haus (Wohn­ge­bäu­de): Die­ses For­mu­lar wird von der KFW für die För­de­rung von Sanie­rung und Neu­bau zum Effi­zi­enz­haus in den EBS WG-Pro­gram­men 151 und 430 genutzt.
  • NEU! Ver­fah­ren B KfW-Effi­zi­enz­ge­bäu­de (Nicht­wohn­ge­bäu­de): Die­ses neue For­mu­lar kann ab jetzt für die KfW-För­de­rung von Sanie­rung und Neu­bau von gro­ßen Nicht­wohn­ge­bäu­den genutzt wer­den (EBS NWG-Pro­gram­me 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für die­se Fäl­le gab es bis­her kein Nach­weis­for­mu­lar. Für die För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men im NWG kann das For­mu­lar Ein­zel­maß­nah­men wei­ter­hin genutzt wer­den.

Wei­te­res Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al und eine Über­sicht über die zuläs­si­gen Ver­fah­ren »

Pres­se­mit­tei­lung als PDF »

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Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) tritt VdZ bei ›
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