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Pressemitteilungen

Neue VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Fachhandwerker

Formulare an neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude angepasst

Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs wurden an die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare wurde gemeinsam mit KfW und BAFA vorgenommen.

Die Nutzung der VdZ-Formulare ist verbindlich zum Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Durchgeführte hydraulische Abgleiche sollten künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden.

Zur Verfügung stehen folgende drei Nachweisformulare

  1. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die KfW-/BAFA-Förderung/Formular Einzelmaßnahme)
  2. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung) (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für KfW-Effizienzhaus/Verfahren B)
  3. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die KfW-Förderung/Verfahren B)

Regelungen zur Nachweispflicht

Mit Übergabe des VdZ-Formulars und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt. Die Formulare sind nur vom durchführenden Handwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer Förderung auch weiterhin nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragsteller 10 Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Arbeitsmaterial zum hydraulischen Abgleich

Auf der VdZ-Website stehen Fachhandwerkern die aktuellen VdZ-Nachweisformulare zum Download zur Verfügung. Zusätzlich bietet die VdZ diverse Arbeitshilfen als kostenloses PDF an. Jüngst erschienen ist der Leitfaden „Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen“, ein umfangreiches Standardwerk zu unterschiedlichen Themen rund um den hydraulischen Abgleich.

Dokumente

VdZ-Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
VdZ-Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung)
VdZ-Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

Tabelle der Förderhöhen und zulässigen Verfahren bei der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Rahmen der staatlichen Förderung

Pressefotos zum hydraulischen Abgleich

VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Die VdZ setzt sich für eine nachhaltige und energieeffiziente Gebäudetechnik ein. Die Mitglieder stellen Techniken und Maßnahmen für die wirtschaftliche, energetische Modernisierung von Gebäuden bereit und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Der Branchenverband vertritt die Interessen der dreistufigen Wertschöpfungskette der Gebäude- und Energietechnik: Industrie, Großhandel und Installationsgewerbe. Dazu zählen knapp 50.000 Unternehmen mit etwa 52.000 Beschäftigten und einem Branchenumsatz von mehr als 60 Milliarden Euro. Das Kürzel VdZ bezieht sich auf den Ursprungsnamen „Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft“. Der Verband existiert bereits seit 1963 und ist seit 1967 einer der Träger der Weltleitmesse ISH in Frankfurt.


Pressekontakt

Stefanie Bresgott
Referentin für Kommunikation
VdZ e.V.
stefanie.bresgott@vdzev.de
Tel. 030 / 27874408-22

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