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Home › Pressemitteilungen › VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs: Entfristung und neue Fachregel

VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs: Entfristung und neue Fachregel

Veröffentlicht am 21. Juli 2016 von VdZ e.V.

Das VdZ-For­mu­lar zum hydrau­li­schen Abgleich, obli­ga­to­risch für KfW- und BAFA För­der­pro­gram­me, wur­de über­ar­bei­tet und steht mit der neu­en Fach­re­gel „Opti­mie­rung von Hei­zungs­an­la­gen im Bestand“ ab sofort kos­ten­los zum Down­load auf www.vdzev.de bereit.

Ber­lin, 21. Juli 2016

Das ver­ein­fach­te Ver­fah­ren A zur Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs war von KfW und BAFA bis­her nur bis Ende 2016 erlaubt. Ab sofort ist das ver­ein­fach­te Ver­fah­ren unbe­fris­tet zuge­las­sen.

Zur Berech­nung des hydrau­li­schen Abgleichs bei einer Ein­zel­maß­nah­me sind damit ab 2017 nach wie vor zwei Ver­fah­ren zuläs­sig: Das soge­nann­te Ver­fah­ren A ist ein Nähe­rungs­ver­fah­ren, bei dem die rele­van­ten Wer­te über­schlä­gig ermit­telt wer­den. Das Ver­fah­ren B basiert auf der raum­wei­sen Heiz­last­be­rech­nung in Anleh­nung an die DIN EN 12831 und wird übli­cher­wei­se per Soft­ware berech­net.

Bei der Wahl des Ver­fah­rens sind die jewei­li­gen För­der­tat­be­stän­de der För­der­ge­ber zu beach­ten. Für die För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men kann der hydrau­li­sche Abgleich auch nach dem 31.12.2016 nach Ver­fah­ren A durch­ge­führt wer­den. Bei der För­de­rung im Rah­men des KfW-Hei­zungs­pa­kets ist dage­gen das Ver­fah­ren B vor­ge­schrie­ben. Auch bei der Bestä­ti­gung für ein KfW-Effi­zi­enz­haus bleibt Ver­fah­ren B Vor­aus­set­zung – hier ändert sich nichts. Für das Fach­hand­werk wer­den über Ver­bands­or­ga­ni­sa­tio­nen oder Her­stel­ler bun­des­weit Schu­lun­gen für die Soft­ware­be­rech­nung ange­bo­ten.

Ab dem 1. August 2016 wird es für die Hei­zungs­op­ti­mie­rung eine neue För­de­rung vom Staat geben. In die­sem För­der­pro­gramm wird der hydrau­li­sche Abgleich als eigen­stän­di­ge Maß­nah­me über das BAFA geför­dert. Hier­für gilt eben­falls das VdZ-For­mu­lar. Es sind bei­de Ver­fah­ren zuläs­sig (A und B). Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum neu­en För­der­pro­gramm Hei­zungs­op­ti­mie­rung wird das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) zeit­nah bekannt­ge­ben.

Außer­dem hat die VdZ-Pro­jekt­grup­pe die Fach­re­gel „Opti­mie­rung von Hei­zungs­an­la­gen im Bestand“ erar­bei­tet. Die­se unter­stützt die Fach­hand­wer­ker bei der Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs und gibt detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den erfor­der­li­chen Leis­tungs­um­fän­gen nach Ver­fah­ren A und B. Die Fach­re­gel steht eben­falls kos­ten­los zum Down­load auf www.vdzev.de zur Ver­fü­gung.

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Hier kön­nen Sie die Pres­se­mit­tei­lung als PDF-Doku­ment her­un­ter­la­den.

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